Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung.
Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt. Der Ortsbeauftragte gehört jedoch nicht dem OV-Stab an.
Daneben vertritt er die Interessen und fördert das Ansehen des THW. Er sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, dem Leiter der Regionalstelle und den Einheitsführern. Er beruft den Ortsausschuss ein und hat den Vorsitz im Ortsausschuss.
Stellvertretende Ortsbeauftragte
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich.
Verantwortung darüber hinaus für:
- Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
- Ausbildung der Helfer im Ortsverbandes
- Aufnahme neuer Helfer
- Dienstüberwachung
- Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
- Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften